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Jährliche Prüfung von Absauganlagen

Gesetzliche Grundlage

Laut §§ 3,10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 4 Absatz 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), BGR 121 (insbesondere Nr. 3.7) ist der Arbeitgeber verpflichtet, raumlufttechnische Anlagen (Absauganlagen) in regelmäßigen Zeitabständen, jedoch mindestens einmal jährlich und nach wesentlichen Änderungen, durch eine befähigte Person nach BetrSichV zu warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind in ein Prüfbuch oder Prüfbericht einzutragen.

Hier finden Sie den Prüfauftrag zum Download

Wir bieten Ihnen, mit Hilfe unserer erfahrenen und kompetenten Mitarbeiter diese Serviceleistung an und führen Sichtprüfungen, Volumenstrommessungen sowie Funktionskontrollen der Absauganlagen durch. Die Erstellung eines entsprechenden Prüfberichtes und Prüfbuches ist selbstverständlich inklusive.
Für den Fall, dass Reparaturarbeiten durchgeführt werden müssen, kann unser fachkundiger Mitarbeiter diese meistens noch am selben Tag durchführen, sodass die Anlagen schnellstmöglich wieder einsatzbereit sind.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich an einen unserer Mitarbeiter und vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

Individuelle Konzepte

Über 60 Jahre Erfahrung

Für saubere Luft am Arbeitsplatz, stehen wir Ihnen mit über 60 Jahren Erfahrung zur Verfügung. Alle unsere Produkte werden in hoher Qualität nach industriellen Standards gefertigt. Damit auch in Ihrem Unternehmen die Luft rein ist, entwickeln wir für Sie gerne ein individuelles Konzept. 

Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!